Kfz-Schadenanzeigen :
Teilkasko
Vollkasko
Nein Ja
Wir weisen darauf hin, dass bewusst unwahre oder unvollständige Angaben zum Verlust des Versicherungsschutzes führen, auch wenn dem Versicherer durch diese Angaben kein Nachteil entsteht!
ACHTUNG:
Ihre Schadenanzeige erlangt erst Gültigkeit, wenn Sie von uns bestätigt wird! Aus diesem Grunde sollte Ihre eMail-Adresse oben eingetragen sein. Ansonsten bestätigen wir per Fax oder Telefon!